Bei der Mitgliedschaft wird zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern unterschieden.
Zu den ordentlichen
Mitgliedern zählen alle donauschwäbischen Kapellen, Komponisten, Texter, Arrangeure, ehemalige Musiker und Kapellmeister
aus dem Gebiet der Donauschwaben sowie Personen, die sich aktiv mit der Erforschung der donauschwäbischen Blasmusik als
eigenständigem Kulturgut beschäftigen, aber auch einheimische Kapellen, die in besonderem Maße den Erhalt der
donauschwäbischen Blasmusik mit fördern. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Sie arbeiten auch ehrenamtlich
im Verein mit. Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro pro Jahr.
Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins. Dafür erhalten Sie CD und DVD Neuausgaben 3,00 Euro billiger und
einmal im Jahr die Vereinszeitschrift "Blasmusikinfos" Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt 20,00 Euro pro Jahr.
Als angehendes Mitglied muss die Vereinssatzung anerkannt werden.
Beide Mitgliedschaften gelten zunächst für ein Jahr und verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr,
wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich beim Vorstand gekündigt wird.
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